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Verpackungsgesetz (VerpackG)

Überblick

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löst am 01.01.2019 die Verpackungsverordnung ab. Beide Regelungen konkretisieren die Produktverantwortung für Verpackungen. Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, sei es, um ein Produkt zu schützen, besser zu vermarkten oder dieses auf dem Postweg zu versenden (Versandverpackung), muss sich bereits zuvor darum kümmern, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden. Adressaten sind wie bisher in erster Linie die Erstinverkehrbringer verpackter Waren. Neu ist die Schaffung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die ab Januar 2019 zuständig für die Kontrolle des Verpackungsrecyclings ist.

Worum geht es

Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen dieser Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen und die Verpackungen bei einem Entsorgungssystem anzumelden.

Was ist damit gemeint

Das neue VerpackG spricht den „Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ an, dies sind jedoch nicht die Produzenten von leeren Verpackungen, sondern die Erstinverkehrbringer verpackter Ware, denn „systembeteiligungspflichte Verpackungen“ sind als mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, inklusive Füllmaterial, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, definiert.

Was ist zu tun

Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben folgende Pflichten:

  • Einmalige (kostenfreie) Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im 4. Quartal 2018 (Beauftragung Dritter nicht zulässig!)
  • Beteiligung an einem oder mehreren dualen Entsorgungssystemen
  • Mengenmeldung an dieses System und unverzügliche Meldung derselben Daten an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (Beauftragung Dritter nicht zulässig!)
  • Jährliche Abgabe einer Vollständigkeitserklärung an die ZSVR zum 15.Mai bei Überschreitung der Bagatellgrenzen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr gebrachter systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (80 t/a Glas-, 50 t/a Papier-/Pappe-/Karton-Verpackungen, 30 t/a Kunststoff-/Verbundstoff-/Weißblech-/Aluminiumverpackungen)



Schematische Darstellung VerpackG


Bildquelle: www.gruener-punkt.de

Online Registrierung Zentrale Stelle Verpackungsregister

www.lucid.verpackungsregister.org

Übersicht Dualer Systeme (in alphabetischer Reihenfolge)

Quellen: