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REACh-Verordnung

REACh-Verordnung

Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben. Im September 2002 beschlossen die teilnehmenden Staaten des Weltgipfels in Johannesburg, dass dieses ehrgeizige Ziel im Jahre 2020 erreicht sein soll. Doch die Realität sieht noch anders aus. Für rund 95% der Chemikalien, die derzeit auf dem Markt sind, liegen keine ausreichenden Daten vor, um überhaupt Aussagen zu ihren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt zu machen. Auch im hochindustrialisierten Europa ist es nicht anders. Es fehlen Informationen über all die Stoffe, die uns in unserem Alltag begleiten. Aus diesem Grund wurde eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts auf den Weg gebracht: REACH.


REACh, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser neuen Gesetzgebung soll das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig soll aber auch der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können.


Weitere Informationen über die REACh-Verordnung finden Sie auf der Internetseite www.reach-helpdesk.de

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